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Abschleppkosten trotz Schutzbrief
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Mittwoch, den 06. Januar 2010 um 18:59 Uhr
schutzbrief_pannenhilfe_miniEine Autopanne kann jedem widerfahren. Umso Schöner ist es dann, wenn man einen Schutzbrief für das Fahrzeug besitzt oder in einen der Automobilclubs von Deutschland einer Mitgliedschaft frönen darf. Doch manchmal kann es geschehen, dass man trotzdem aus der eigenen Tasche zuzahlen muss. Was sollte man also bei Schutzbriefen generell  beachten und wie kann man seine Kosten möglichst gering halten?

Wenn das Fahrzeug mal wieder nicht anspringen will oder plötzlich einfach liegen bleibt, dann beginnt für jeden von uns der Stress. Kopflos wühlt man nach der jetzt so wichtigen Notrufnummer des Pannendienstes, tätigt seinen Anruf und übt sich anschließend in Warten. Ist der Helfer endlich eingetroffen, heißt es weiter bibbern. Kann das Fahrzeug  fahrbereit hergestellt werden oder muss man es abschleppen lassen? In der Hoffnung, dass einem der Pannendienst in solch einer Situation am Besten weiterhilft, kann man sich nur auf die Aussagen desjenigen verlassen, der sich gerade vor Ort befindet. Am Ende ist man einfach nur froh, dass es alles irgendwie funktionierte und man vielleicht noch heil am selben Tag zu Hause angekommen ist. Wenn man anschließend etwas über die Geschehnisse nachdenken kann, fragt man sich natürlich, ob alles mit Rechten Dingen zuging. Worüber empfiehlt es sich Gedanken zu machen, während man auf den Abschleppdienst wartet?

Zum ersten ist es Wichtig zu wissen, dass in den meisten Schutzbriefen zwei Leistungsregionen existieren. Die erste Region ist der Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort herum. Dabei unterscheiden manche Schutzbriefe zwischen Luftlinie und Wegstrecke, was teilweise einen erheblichen Unterschied bereiten kann. In dieser Region bieten die meisten Schutzbriefe einen Pannendienst und eine Abschlepphilfe an. Dies bedeutet, egal wo das Fahrzeug gerade liegen geblieben ist oder nicht mehr starten möchte und wenn dies vor der eigenen Haustür ist, kann man den Pannendienst rufen und sein Fahrzeug von einem Fachmann begutachten lassen. Will es auch nach dieser ersten Hilfe nicht weiter fahren, dann darf man sich auch in eine Werkstatt schleppen lassen. Bei diesen beiden Leistungen ist zu beachten, dass es hierfür Summenbegrenzungen gibt. Werden diese überschritten so bezahlt man den Rest aus der eigenen Tasche.

Oftmals wird in der Allgemeinheit unterschieden zwischen Vertragswerkstatt und nächster Werkstatt. In den meisten Schutzbriefen ist diese Klausel jedoch nicht mehr vorhanden. Wenn man also der Meinung ist, man will sein Fahrzeug unbedingt in seine Lieblingswerkstatt schleppen lassen, so haben die meisten Kfz-Versicherer damit kein Problem. Überschreiten die Kosten die durch den Schutzbrief gedeckte Summe, bezahlt man halt nur zu. Zudem gibt es keine Unterteilung der Kosten für die 50 Kilometer Zone und die Zone darüber. Die Kosten für die Pannenhilfe und das Abschleppen des Fahrzeuges sind in beiden Regionen gleich. Wer somit glaubt, dass er sein Fahrzeug vom Ort X, welcher 1.000 Kilometer von seinem Heimatort entfernt liegt, nach Hause schleppen lassen kann und dies auf Kosten des Schutzbriefes, irrt sich gewaltig und dürfte  anschließend über die horrende Rechnung des Abschleppdienstes nicht erfreut sein. Es ist somit sinnvoll in der Zeit in der man auf den Pannendienst wartet, sich zu fragen, wohin das Fahrzeug abgeschleppt werden soll, wenn es nicht mehr fahrbereit hergestellt werden kann.

Jedoch lassen die meisten Schutzbriefe den Versicherten auch nicht im Stich, wenn er sich außerhalb der 50 Kilometer Zone befindet. In diesem Fall greifen eine große Anzahl zusätzlicher Leistungen, die man in Anspruch nehmen kann. Die Wichtigsten sind der Mietwagen oder die Übernachtung und Rückreisekosten mit der Bahn. Doch auch bei diesen Leistungen ist zu beachten, dass es fast immer eine Summenbegrenzung gibt. Wer also meint nach einem Unfall sich einen Porsche anmieten zu können, wird genauso sein blaues Wunder erleben, wie derjenige der meint eine Übernachtung im Fünfsterneluxusressort könnte er sich nach dem Stress schon gönnen. Entscheidend ist, dass kaum ein Schutzbrief vorgibt was der Versicherte sich leisten kann. Dies liegt im Ermessen eines jeden Selber. Der Versicherer bezahlt eben nur die Kosten, welche im Schutzbrief hinterlegt sind. Alles darüber hinaus geht zu Lasten des Versicherten.

Jetzt könnte man natürlich predigen, dass es sich lohnt die Leistungen des Schutzbriefes vorab zu studieren. Empfehlenswerter ist es aber sich die entsprechenden zwei bis vier Seiten zu kopieren und in seinem Fahrzeug zu deponieren. Sobald man eine Panne hat, ergibt sich genügend Zeit diese durchzulesen. Sollte man jedoch trotzdem einmal von einer Rechnung durch den Pannendienst überrascht werden, weil man die Bedingungen nicht kennt, lohnt es sich anschließend einen Blick in die Bedingungen seiner Kfz-Versicherung zu werfen und die Rechnung zur Regulierung an seine Versicherung weiter zu leiten. Ein Pannen- und Abschleppdienst ist nämlich nicht dazu verpflichtet unbedingt mit der Versicherung direkt abzurechnen. Er kann die Kosten auch direkt vom Versicherten begleichen lassen. Dieser besitzt jedoch wiederum das Recht, sich die Kosten bei seiner Versicherung im Rahmen der Kostenübernahme zurück zu holen.

Im Übrigen kommt es auch immer wieder vor, dass man für sein Fahrzeug zwei oder mehr Schutzbriefe besitzt. Dies ist zum Beispiel bei denjenigen meistens der Fall, die Mitglied in einem Automobilclub sind und eine Kfz-Versicherung besitzen, die nicht über den Automobilclub vermittelt wurde. Die meisten Versicherer verlangen für ihren Schutzbrief nämlich knapp zehn Euro Jahresbeitrag und verpacken diesen in der Kfz-Versicherung. Ist man zudem noch stolzer Besitzer eines Neuwagens, kann man im Ernstfall sogar noch auf einen dritten Schutzbrief zurückgreifen, der in den häufigsten Fällen dem Neuwagen beiliegt. Unter solchen Umständen lohnt es sich bei einer Panne und einem eventuellen Kostenschreiben durch den Pannendienst, kurz nachzuforschen, welche Kosten durch alle Schutzbriefe zusammen übernommen werden. So könnte es rein rechnerisch möglich sein, dass man sich statt einem Aufenthalt in einer Zweisternepension doch noch das Viersterneluxushotel leisten könnte oder den etwas größeren Mittelklassewagen anmieten darf.


Quelle Fotos: www.fis-schaden.de



 
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