| Streit um Rechnung per Mail |
| Geschrieben von: Ronny Siegel |
| Mittwoch, den 30. Dezember 2009 um 16:28 Uhr |
Wie verhält man sich am Besten, wenn man ein Schreiben von einem Inkassobüro erhält, ohne dass man zuvor eine Rechnung bekam? Ich werde die folgende Geschichte gerne erzählen ohne jedoch Namen zu nennen, da ich der Meinung bin, dass dies einer Denunzierung des Unternehmens gleich käme. Ich gehe immer davon aus, dass keiner fehlerfrei ist und in diesem Fall ein Kommunikationsfehler innerhalb des Unternehmens vorlag. Der ganze Stress begann damals mit einem Schreiben eines Inkassobüros, wegen einer unbezahlten Rechnung.Es muss ungefähr im Spätsommer gewesen sein, als sich bei mir im Briefkasten ein Brief eines Inkassobüros einfand. In diesem wurde ich angemahnt eine Rechnung nicht beglichen zu haben. Selbstverständlich war ich mir diesem Umstand nicht bewusst, denn laut meines Wissens, erhielt ich von dem Unternehmen nie eine Rechnung. Der Name des Unternehmens war mir allerdings wohl bekannt. Bei diesem buchte ich ein paar Monate zuvor eine Dienstleistung, die ich bisher jedoch noch nicht in Anspruch nahm, da die besagte Rechnung noch nicht eingetroffen war. Auch auf wiederholte Anfragen meinerseits nach den Verbleib der Rechnung, wurde mir nur mitgeteilt, dass eine Rechnung von der Rechnungsabteilung ausgestellt würde. Ich entschied mit letztendlich dazu auf die Rechnung zu warten und wartete bis zu dem Tag des Eintreffens des Inkassoschreibens. Meine Verwunderung war grenzenlos und ich überlegte wie man sich in einer solchen Situation am Besten verhalten sollte. Mit einer Rechnung wäre ich einverstanden gewesen, doch die Kosten für das Inkassobüro gingen mir persönlich zu weit. Meiner Meinung nach nützte es jedoch nichts, sich mit dem Inkassobüro in Verbindung zu setzen, da dieses nur ein ausführendes Unternehmen sei, welches Schulden ob berechtigt oder nicht berechtigt eintreibt. Auch ging ich davon aus, dass es nichts bringt, dass Unternehmen zu kontaktieren, welches eigentlicher Rechnungssteller war. Diese würden letztendlich auf ihrer Rechnung und den Inkassokosten bestehen bleiben. Zumal war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, wieso ich weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhielt. Also entschloss ich mich einen Anwalt einzuschalten, um meinem Standpunkt Nachdruck zu verleihen. Wenige Tage nach dem ersten Schreiben des Anwalts an das Unternehmen, kamen wir der Ursache des Problems etwas näher. In einer E-Mail verkündete das Unternehmen, dass die entsprechende Rechnung und auch nachfolgende Mahnungen, sehr wohl versand wurden, allerdings per E-Mail. Zudem wiesen sie noch einmal darauf hin, dass laut ihren Geschäftsbedingungen sämtliche Rechnungen per E-Mail verschickt werden und ich mit Vertragsabschluss den AGB zustimmte. Ich kann heutzutage nur jedem empfehlen sich die AGB genausten durchzulesen, denn die Zusendung einer Rechnung per Mail birgt immer ein Restrisiko. In meinem Fall lautete dieses Restrisiko „Spamordner“, denn genau dorthin müssen sich die Mails des Unternehmens verirrt haben und bei einem täglichen Spamaufkommen von knapp 300 Mails, sieht man sich einfach seinen Spamordner nicht mehr an. Zu meinen Gunsten jedoch befand sich in der von mir abgegebenen Bestellung auch noch ein Vermerk, dass die Rechnung bitte an eine Postadresse geschickt werden soll. Dadurch widersprach ich den AGB des Unternehmens zu Teilen und erklärte mich ausdrücklich damit nicht einverstanden, dass die Rechnung per Mail versand werden durfte. Letztendlich könnte man sogar soweit gehen, dass ich eigentlich keinen Auftrag auslöste, da das Unternehmen nicht noch einmal darauf bestand, dass ich den AGB zustimmte. Nachdem mein Anwalt in einem weiteren Schreiben auf diesen Sachverhalt hinwies, erhielt ich die besagte Rechnung ein paar Tage später ohne jeglichen Kommentar. Damit erfüllte das Unternehmen meine Bitte und ich konnte und durfte die Begleichung der Rechnung vollziehen. Mir zeigte dieser Fall zwei Dinge. Zum Ersten, dass das Unternehmen am Ende nicht in der Lage war einen Fehler einzugestehen, denn bis heute warte ich immer noch auf ein kurzes Entschuldigungsschreiben welches man auch mit der Rechnungsstellung hätte mitschicken können. Und zum Zweiten, dass das Durchlesen der AGB am Ende viel Zeit, Geld und Nerven ersparen kann, wenn man den Dingen gleich widerspricht, mit denen man nicht einverstanden ist. Als Beispiel möchte ich an dieser Stelle nur die Verwendung der persönlichen Daten zu Marketing- und Werbezwecken erwähnen. In den meisten AGB ist eine solche Klausel vereinbart und zudem hinterlegt, dass man dieser Klausel per Mail jederzeit widersprechen kann.
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