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Hausverbot für GEZ Mitarbeiter – Du gumst hier nicht rein
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Dienstag, den 24. Mai 2011 um 00:00 Uhr

gez-einkaufswagen-miniManche Urteile sind einfach nur amüsant, wie das vor kurzem gefällte Urteil vom Amtsgericht Bremen. Durch dieses wurde bestätigt, man kann als Inhaber einer Immobilie, allen Mitarbeitern der GEZ ein zeitlich unbefristetes Hausverbot erteilen. Ein einfaches Schreiben an die GEZ reicht hierzu vollkommen aus. Wenn ich von solchen Urteilen lese, da fallen mir doch gleich meine unliebsamen Episoden mit der GEZ ein. Und wenn mir ein solches Urteil bekannt wäre, hätte ich schon früher ein generelles Hausverbot gegenüber diesen „unliebsamen“ Besuchern ausgesprochen.

Wer die GEZ mag, soll mal bitte jetzt laut „hier“ brüllen. Ich denke aber es wird ziemlich ruhig bleiben. Ich kenne zu mindestens niemanden der sich freut, wenn der Mann von der GEZ mal wieder an der Haustür klingelt. Vor ein paar Jahren schlurfte einer dieser Kameraden in mein Ladengeschäft. Ein paar Wochen zuvor war er, oder ein Mitarbeiter schon einmal bei uns gewesen. Zu dem Zeitpunkt hatten sie nur das Pech, ich war gerade nicht anwesend. Deswegen wurden sie von einem meiner Kollegen nett herauskomplimentiert. Die GEZ hätte aber nicht ihren „guten“ Ruf, wenn sie gleich aufgegeben hätten, weswegen man mich ein paar Wochen später antraf.

Der Mitarbeiter der GEZ gab sich als solcher nicht gleich zu erkennen. Er zeigte mir eine Visitenkarte des MDR und erklärte mir, er sei im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks unterwegs. Da ich nichts Böses denke, glaubte ich bis dahin an eine Umfrage zum Angebot des Senders, welche ich schnell abbrechen wollte. Schließlich besitze ich seit zehn Jahren keinen dieser dubiosen Volks-Empfänger, die einen mit bunten Bildern die Birne weich kochen. Doch stattdessen erklärte er mir, er überprüfe die Rundfunkempfänger die sich vor Ort befänden. Was sagt man dazu. Rausschmeißen konnte ich ihn jetzt schlecht. Also lies ich ihn seine Arbeit machen, nahm anschließend den ausgefüllten Wich und erklärte ihm, ich würde das Papier später faxen, wenn ich mich umfassend informiert hätte. Seine Kennnummer, Vertriebsnummer oder welche Nummer auch immer hatte er bereits auf dem Formular vermerkt. Angemeldet hab ich die Geräte dann ein paar Wochen später, aber Online. Für ein solches dreistes Verhalten noch Provision kassieren? Nicht mit mir!

Zwei Jahre später hatte ich dann das Glück mit einer netten Mitarbeiterin von der GEZ zu telefonieren. Jawohl auch bei der GEZ gibt es äußerst nette und auskunftsbereite Mitarbeiter, was ehrlich gemeint ist. Diese sprach ich auf die Briefe an, die mir in den letzten Monaten von der GEZ immer wieder zugestellt wurden und in denen ich aufgefordert wurde, Auskunft zu erteilen. Ich fragte mich nur wozu, da ich meine Geräte bereits vor zwei Jahren angemeldet hatte. Auf diesem Schreiben stand damals auch ein interessanterer Satz der sinngemäß lautete, wenn man anmeldepflichtige Geräte hätte, müsste man diese anmelden. Besaß ich aber nicht, zu mindestens keine Neuen.

Auf Rückfragen bei der GEZ erhielt ich dann von der Mitarbeiterin eine interessante Auskunft. Diese bestätigte mir, wenn man nichts anzumelden hätte, bräuchte man auch auf diese Schreiben nicht reagieren. Zwar verschärfte sich der Ton in den Briefen von Schreiben zu Schreiben, aber auch dies quittierte die Dame am Telefon mit einem zaghaften Lächeln. Bei der GEZ wäre dies Politik und nach dem dritten Schreiben würde man, wenn man nicht reagiert, für die nächsten zwölf Monate aus dem Verteiler fliegen und anschließend erneut angeschrieben werden. Ich bin mal gespannt wann der nächste Brief kommt, denn den letzten erhielt ich vor rund zwei Jahren. Und wenn es mir zu Bunt wird, erteile ich einfach ein Hausverbot und berufe mich dabei auf das Urteil 42c 43/10 vom Amtsgericht in Bremen.

Bildquelle Startbild: www.flickr.com by Matthias Wicke


 
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