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Demokratie jetzt – Wie Sie als Bundesbürger mitentscheiden können
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Dienstag, den 22. Juni 2010 um 05:14 Uhr
petition_deutscher_bundestag_miniDas Internet macht es möglich. Demokratie leicht verständlich für jedermann. Zu mindestens funktioniert dies, wenn es um Petitionen im Bundestag geht. Was muss man sich hierunter vorstellen? Zum Ersten stellt man sich natürlich die Frage, wieso kennen sowenig Menschen in Deutschland die Möglichkeit sich öffentlich auf einfachem Wege Gehör zu verschaffen. Sicherlich liegt dies zum einen daran, die Seite für die Petitionen ist unter einer gesicherten HTTPS-Adresse zu erreichen und erscheint somit nicht im öffentlichen Katalog von Suchmaschinen. Zum Zweiten wird aber auch in den Medien kaum von dieser Form der Demokratie berichtet. Und dies obwohl die eingereichten Petitionen einen schönen Überblick über die Sorgen und Ängste der Bundesbürger wiedergeben.



Dabei ist es einfacher denn je, heute demokratisch am Gestaltungsprozess mitzuwirken. Die Hürden die hierfür aufgestellt wurden, sind als solche Bezeichnungsunwürdig. Nur eine einfache Registrierung mit der Vergabe eines Nutzernamens reicht aus und ab sofort kann man sich damit durch die Petitionen klicken. Doch was ist eigentlich eine Petition?

Hierzu die Definition laut der Wikipedia: „Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Ersuchen oder Beschwerde, veraltet auch Adresse) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung….. Der Einreicher einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.“

Vormals konnte man solche Petitionen nur auf dem postalischen Weg an den Bundestag versenden. Bereits seit 2005 besteht jedoch die Möglichkeit eine Petition auch elektronisch einzureichen. In den Erklärungen auf der Petitionsseite kann man zudem nachlesen, sollte eine Petition von mehr als 50.000 Bürgern unterstützt werden, wird der Petitionsausschuss die Petition öffentlich beraten. Der
Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält sogar Rederecht. Doch die Grenze von 50.000 Mitzeichnern, scheint laut den Informationen des Deutschen Bundestages schon lange gefallen zu sein.

Verfolgt man die Petitionen aufmerksam, stellt man sehr schnell fest, die meisten Petitionen erreichen die 50.000 Stimmen bei weitem nicht. Auf der Webseite findet man Petitionen die von weniger als 100 Personen mitgezeichnet wurden und trotzdem erhält man auch zu diesen Petitionen ein Dokument, in dem erklärt wird, warum dieser Petition zugestimmt oder sie abgelehnt wurde. Würde sich der deutsche Bundestag an die eigen auferlegte Regeln halten, hätte man bereits 888 abgeschlossene Petitionen in die runde Ablage werfen können und müsste sich derzeit nur noch mit vier offenen Petitionen beschäftigen.

Diese sind nach heutigem Stand eine Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten, eine Petition zur Überprüfung des Handelns der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, eine Petition gegen das Verbot von Action-Computerspielen und eine Petition  für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Stattdessen beschäftigt man sich mit noch 857 weiteren Petitionen, die sich ebenfalls in der Prüfung befinden. Bei den aktiven Petitionen sieht es nicht besser aus. Von den 70 Petitionen die sich noch in der Zeichnungsfrist befinden, erreicht gerade einmal eine Petition die 50.000er Grenze.

Woran liegt dies? Ich vermute einer der Gründe ist die mangelnde Information, über diese Möglichkeiten. Als ich mich mit Freunden zu diesem Thema unterhielt, erhielt ich nur staunende Blicke und Fragen a la „So etwas gibt es?“ Diejenigen die es wissen, besuchen die Seite der Petitionen aber auch nicht regelmäßig. Für Petitionen welche die 50.000er Grenze überschreiten, wird zuvor kräftig die Werbetrommel gedreht. Ich frage mich, wieso nicht nur ein kleiner Teil der Bundesbürger die Petitionsseite regelmäßig besucht. Bereits 0.1 Prozent würden ausreichen um jede eingereichte Petition mit über 50.000 Mitzeichnern mitzuzeichnen. Dass die Petitionen nicht nur von frustrierten Menschen stammen, dies möchte ich an den folgenden Beispielen aufzeigen.

petition_01

petition_02

petition_03

Ich glaube die Möglichkeit, die der Bundestag in dieser Form seit 2005 bereitstellt, ist ein einfache Weg sich aktiv am Gestaltungsprozess zu beteiligen. Einfacher kann man den Abgeordneten nicht seine Sorgen mitteilen und an Diskussionen mit Mitbürgern teilnehmen.



Weitere Links und Quellen: Webseite der Petitionen, Wikipedia Definition Petition, Bildquelle Bundestag Stefan Kemmerling



 
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