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Kein Ärger mit Versicherungen: Was ist eigentlich „Unterversicherung“ bei Hausrat und Gebäude?
Geschrieben von: Jens   
Sonntag, den 28. März 2010 um 21:05 Uhr
unterversicherung-startDie Versicherungsbranche hat bei manchem Bürger einen zweifelhaften Ruf. Vor allem wenn es an das Bezahlen eines Schadens geht, so fürchten viele, geht der Stress mit den Finanzgiganten richtig los. Dabei kann jeder vorbeugend dafür sorgen, unschöne Streitereien zu vermeiden. Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, dass der Begriff der Unterversicherung oft sehr unklar ist. Sind die Versicherungssummen nicht korrekt festgelegt, droht im Falle eines Schadens in der Tat großes Ungemach. Wer sich jedoch richtig abgesichert hat, kann sich in der Regel auf eine zügige Schadenregulierung verlassen. Leider ist das oft nicht der Fall.

Bei Privathaushalten ist die Gefahr einer sogenannten „Unterversicherung“ insbesondere im Bereich der Hausrat- und Gebäudeversicherung gegeben. Vor vielen Jahren saß ein Vertreter am Tisch und unterbreitete seine Angebote. Man glaubte für den Fall eines Brandes, Sturmes oder Wasserschadens bestens abgesichert zu sein. Wurden aber seinerzeit auch die Versicherungssummen korrekt erfasst? Hat sich der Wert des Hausrates vielleicht geändert? Wurden Umbaumaßnahmen am Haus durchgeführt?

unterversicherung_2

Versicherungsunternehmen kalkulieren Ihren Beitrag nach der Höhe des Risikos, das sie für Ihre Kunden übernehmen. Dabei ist das Risiko für die Versicherung um so höher, je größer der versicherte Wert ist. Entsprechend des Wertes des zu versichernden Objektes oder des Hausrates, ergibt sich dann eine Versicherungsprämie.

Oft höre ich nun im Kundengespräch folgerndes: „Ach wissen Sie, für meine Hausratversicherung genügt es mir, wenn die Versicherung 25.000 Euro bezahlt. Davon kann ich mich wieder gut einrichten.“ Der Gedanke liegt natürlich nahe. Wähle ich eine kleinere Versicherungssumme, spare ich Beitrag.

Doch das ist am falschen Ende gespart. Ab einer bestimmten Schadenshöhe, aus meiner Erfahrung heraus liegt dieser Wert zwischen € 1000,- bis € 3000,-, überprüfen die Versicherungsunternehmen, ob Ihr Kunde überhaupt ausreichend versichert war. Dies geschieht in Form eines Gutachters. Das sind geschulte Experten, die leicht den wirklichen Wert eines Gebäudes oder Hausrates ermitteln können.

Was passiert nun, wenn ich nicht ausreichend versichert bin? Ich möchte das am  Beispiel der Hausratversicherung meines Beispielkunden Fritz Schulze erläutern.

Wert des Hausrates von Fritz Schulze: € 50.000,-

Versicherungssumme seiner Hausratversicherung: € 25.000,-

Wie Sie sehen, hat unser Fritz eine Versicherungssumme, die den Wert seines Hausrates nur zur Hälfte widerspiegelt. Eines Tages platzt der Schlauch an der Waschmaschine des Mieters über ihm. Das Wasser läuft an den Wänden herunter und steht für einige Zeit in Fritz Wohnung. Er muss neu tapezieren. Auch sind einige Schränke unbrauchbar geworden. Fritz ist nicht völlig uninformiert. Er weiß, dass die Haftpflichtversicherung seines Obermieters nur zum Zeitwert zahlt (dies ist grundsätzlich so). Deshalb wendet er sich gleich an seine eigene Hausratversicherung. Diese deckt den Schaden nämlich zum vollen Wiederbeschaffungspreis.

Höhe des Schadens von Fritz: € 2000,-

Fritz nimmt an, da er € 25.000 Versicherungssumme vereinbart hat, wird er den Schaden zu 100 % ersetzt bekommen. Leider hat er da die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Ein Gutachter besucht Fritz und stellt fest, das der Wert seines Hausrates
deutlich höher ist als € 25.000. Da er ein erfahrener Mann ist, kann er die korrekte Höhe von € 50.000 ermitteln. Es wird festgelegt, Fritz ist zu 50% unterversichert.

Höhe der von der Versicherung gezahlten Entschädigung: € 1000,-

Die Höhe der Schadenzahlung ergibt sich wie folgt:

(Schadenhöhe * Versicherungssumme) / wahrer Wert des versicherten Hausrates

unterversicherung_1

Das ist ärgerlich. Hätte Fritz den Wert seines Hausrates in der Police richtig erfasst, wäre ihm eine Menge Ärger erspart geblieben. Dabei handelte es sich noch um einen verhältnismäßig kleinen Schaden. Kaum vorzustellen, was bei einem größeren Brand passiert wäre. Noch schlimmer die Situation, wenn man in seinem eigenen Haus wohnt. Ein Schadensfall kann hier zum existenzbedrohenden Desaster werden.

Was ist zu tun?

Berechnen Sie den Wert Ihres gesamten Hausrates exakt. Dabei gehen Sie nicht von den ursprünglichen Anschaffungspreisen, sondern dem heutigen Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) aus. Denn fast jede Versicherung ersetzt Ihnen Ihren Hausrat zum „Neupreis heute“.

In der Hausratversicherung gibt es ein Hilfsmittel. Vereinbaren Sie eine Versicherungssumme von wenigstens € 650,- pro Quadratmeter Wohnfläche, so entfällt die Prüfung auf Unterversicherung. Das Versicherungsunternehmen leistet dann bis zur Höhe der Versicherungssumme Schadenersatz.

Seien Sie besonders sorgfältig bei der Ermittlung des Wertes Ihres Hauses. Hier stelle ich in besonders vielen Fällen Unterversicherung fest. Am günstigsten ist die Berechnung des Gebäudewertes mit Hilfe der Wohnflächen und der
Austattungsqualität (Bsp.: Edelhölzer, hochwertige Dächer, Klinker. Edelparkett). Lassen Sie sich die Grundlagen zur Berechnung des Wertes Ihres Hauses stets von Ihrem Versicherungsvertreter zeigen und prüfen Sie diese genau.


Wenn Sie diese Hinweise beachten, haben Sie einen ganz wesentlichen Punkt für Verstimmungen mit Ihrer Versicherung ausgeschaltet. Nehmen Sie sich doch einfach einmal demnächst etwas Zeit und prüfen Sie Ihre Policen auf Richtigkeit.

Bildquellen: Startbild (Jens Bredehorn/www.pixelio.de) Bild 1 (Ernst Rose/www.pixelio.de) Bild 2 (ImmobilienNews/www.pixelio.de)



 
Kommentare (2)
  • avatarjensi

    Danke für die simple Erklärung der Unterversicherung--> wurde mir zwar schon öffters erklärt....verstanden hatte ich aber nie...

    grussi....

  • avatarGünter Schmidt  - ärger mit versicherungen?

    wenn sie äger mit versicherungen haben dann kommen sie am xx.01.2011 ins Hotel Hilton Valenzweihrerstr. nach Nürnberg zur veranstaltung von xxxxxx von 11:00 - ca. 18:00 Uhr hier erfahren sie das neuste, es iat kostenlos
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    Anmerkung der Redaktion: Bitte nutzen Sie nicht die Kommentarfunktion für Werbeaktionen.

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