| Raus mit dem RSS-Feed – Deutsche Gerichte stärken Inhalte |
| Geschrieben von: Ronny Siegel |
| Dienstag, den 31. Mai 2011 um 00:00 Uhr |
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Mit Keywortseiten Geld verdienen Ein weiterer Hinweis, dass man mit der Domain nur Geld verdienen möchte ist der Hinweis, man könne die Domain kaufen. Damit man aber zuerst genügend Besucher auf die Webseite bekommt, bedient man sich einer einfachen Funktion, dem RSS Feed. Hierzu scheinen die Webseiten das Web nach Inhalten zu durchsuchen, in den die Begriffe vorkommen, welche die Webseite im Domainnamen enthalten. Anschließend werden Auszüge der Beiträge auf der Webseite als News und Informationen veröffentlicht. Zusätzlich versucht man Besucher der Webseite dazu zu animieren, eigene Beiträge einzustellen. Die Methode scheint klar zu sein. Sobald die Webseite eine bestimmte Anzahl an Besuchern pro Monat erhält, wird automatisch auch der Verkaufspreis der Domain steigen. Einbinden eines RSS Feed = Diebstahl von Inhalten Problematisch ist nur, ein deutsches Gericht entschied jetzt, das Einbinden von fremden Inhalten auf einer eigenen Webseite, zum Beispiel per RSS Feed kann teuer werden. Neben Schadensersatzkosten kommen in solchen Fällen auch noch Anwaltsgebühren hinzu, da der Betreiber der Webseite auch für die Inhalte haftet, auch wenn dieser die Inhalte gut gemeint verlinkt. Was bedeutet dies für solche Angebote, wie die oben erwähnten. Langfristig spielen diese Betreiber ein Spiel mit dem Feuer. Für mittellose Blogger könnte sich hierdurch schnell eine neue Einnahmequelle eröffnen. Allerdings besitzt das Urteil leider auch eine Schattenseite. Denn für Betreiber von ernstgemeinten Webangeboten bedeutet dies, man sollte schnellst möglich den RSS Feed aus seinem Angebot entfernen oder zu mindestens von dem Anbieter des Feed eine Genehmigung einholen. Schließlich kann man nie wissen, wie ein Schreiberling auf die Verwendung seiner urheberrechtlich geschützten Texte reagiert. Das Urteil bestärkt somit auch die Suchmaschinen, die immer wieder erklären, einzigartige Inhalte zu erschaffen und keine fremden Inhalte auf die eigene Webseite zu kopieren. Wann ist ein Text kopiert, wann zitiert? Im Übrigen ist das Setzen von Links aber auch weiterhin gestattet. Und wer gute Inhalte findet und diese verwenden möchte darf diese auch weiterhin als Zitat in einen eigenen gefassten Text unter Angabe der Quelle verwenden. Dabei sollte man aber auf das Verhältnis zwischen dem eigenen verfassten Text und dem Zitat achten. Spätestens bei fifty-fifty sollten bei jedem Schreiberling die Alarmglocken klingeln. Bildquelle Startbild: www.flickr.com by gdesigneralex |
Eine interessante Frage. Ich könnte mir vorstellen, in diesem Fall hätte man mit einer Klage schlechte Karten. Zu mindestens dann wenn dies vor einem Richter landen würde.
Allerdings sollte man auch unterscheiden ob man diese Funktion wirklich manuell bestätigen muss oder diese automatisch bereits aktiviert ist. Wenn ich zum Beispiel einen Newsfeed an eine Newsseite weiterleite, bedeutet dies nicht automatisch, dass ich meine News auch auf Seiten freigebe, die den Newsfeed der Newsseite einbinden. Steht dies allerdings in den AGB der Seite, kann dies nur ein Richter klären. Ich weiß nämlich nicht ob ein solcher Passus sittenwidrig ist.
Noch ein Hinweis zu den Suchanfragen. Google gibt in der Tat zwei Versionen an, darunter auch Eine mit der Einstellung „Exakt“. Ich würde mich jedoch auch auf diese Zahl nicht verlassen, denn laut den Angaben des Google Webmastertools, stimmen die Impressionszahlen eher mit den ersten Angaben von Google überein. Gut kann man dies bei Ergebnissen erkennen, die sich auf der ersten Seite von Google befinden.
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Hab mich schon länger gewundert, warum da soviel Unklarheit herrscht in dem Bereich.
Wie sieht das denn aus, wenn ich als Betreiber meinen Feed in ein RSS Feedverzeichnis eintrage und dort die Funktion aktiviere, diesen extern in andere Homepages eintragen zu dürfen. Gebe ich dadurch nicht indirekt für alle das OK, denn Feed verwursten zu dürfen?
Bei deinen Beispielkeywords für Nischenseiten musst du auch aufpassen, denn die Suchanfragen pro Monat sind nicht exakt sondern weitestgehend. Bei Jugendweihekarte macht das schon einen Riesenunterschied: 1000 Anfragen (weitestgehend) vs. 91 Anfragen (exakt)