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Facebook: Recht am Bild bei Markierung von Personen – Was man wissen sollte
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Donnerstag, den 17. Februar 2011 um 04:29 Uhr
facebook-new-face-miniIn den letzten Wochen geschieht es immer häufiger. Ich erhalte von Facebook eine Meldung, dass ich auf einem Bild markiert wurde. Meistens handelt es sich dabei um Bilder, auf denen ich mich in Wirklichkeit überhaupt nicht befinde, welches aber die Aufmerksamkeit auf ein Profil erhöhen soll. Folgende Vorgehensweisen habe ich dabei schon erlebt. Man fotografiert ein Hochhaus, lädt dies in die eigene Bildergalerie bei Facebook hoch und markiert anschließend in dem Hochhaus auf den Fenstern die Namen seiner Freunde. Diese Methode ist zugegeben ziemlich kreativ. Doch was geschieht eigentlich, wenn man wirklich mal auf einen Bild markiert wurde, welches vielleicht von der letzten Party stammt?



In den Facebook - Nutzungsbedingungen existieren hierzu klare Regeln. Unter den Punkt 5 „Schutz der Rechte an Personen“ kann man gleich im ersten Unterpunkt nachlesen:

„Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen.“

Dies betrifft nicht nur rassistische Äußerungen, sondern auch alle anderen Handlungen, die in irgendeiner Form mit den geltenden Gesetzen in Konflikt stehen. Dazu zählen Beleidigungen, Beschimpfungen, üble Nachrede oder Verleumdung, die man gerade unter Jugendlichen immer wieder beobachten kann.

Aber auch Urheberrechtsverletzungen spielen hier eine entscheidende Rolle. Dazu eine kurze Erörterung zum Urheberrecht. Dieses Recht erlangt man automatisch, indem man zum Beispiel ein Foto schießt, egal mit welcher Kamera oder mit welchem Handy. Das Urheberrecht ist zudem ein Recht, welches direkt mit einer oder mehreren natürlichen Personen verbunden ist und nicht abgetreten werden kann.

Wenn man zum Beispiel mit der Kamera eines Freundes bei einer Party fotografiert, ist man auch automatisch der Urheber dieser Fotos. Anschließend kann man dem Freund die Nutzung und Weiterverarbeitung dieser Fotos genehmigen. Urheber bleibt man trotzdem und wenn der Freund auf die dumme Idee kommen sollte, diese Fotos mit seinem Namen als Urheber zu markieren, kann man sich rechtlich dagegen wehren.

facebook-japan-kunst

Etwas anders sollte man sich verhalten, wenn man Fotos von einer Party auf Facebook posten möchte und anschließend damit beginnt, die Personen auf den Fotos zusätzlich noch zu markieren. Auch hierzu gibt es bei Facebook nämlich eine klare Bedingung, die da lautet:

„Du wirst Nutzer ohne ihre Einverständniserklärung nicht markieren ……“

Fotos von Freunden auf Facebook hoch zu laden, ohne zuvor deren Einverständniserklärung eingeholt zu haben, kann im Nachhinein für viel Ärger sorgen. Auch das Markieren von Freunden auf Fotos sollte man unterlassen, sofern diese der Markierung nicht zugestimmt haben. Sollte man diese Regel ignorieren, droht Facebook mit der Sperrung des Kontos. Dazu könnte sich noch ein Streit mit dem Betroffenen gesellen.

Für alle Betroffenen hat Facebook in der Zwischenzeit auch ein Formular zur Verfügung gestellt, welches man an dieser Stelle findet.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar.

Links: Facebook – Nutzungsbedingungen, Facebook – Beschwerde bei Verletzung des geistigen Eigentums, Wikipedia (Beleidigung, Urheber), Bildquellen flickr.com: Startbild by rishibando, Facebookstatue by laikolosse



 
Kommentare (2)
  • avatarTobias  - Recht am Bild

    Sehr schön zu Bildrechten auf Facebook auch zusammengefasst auf: http://www.rechtambild.de/2011/05/facebook-was-passiert-mit-unseren-bildern-%e2%80%93-ein-einblick-in-die-nutzungsbestimmungen/

  • avatarJohannes Franke  - Nutzungsbedingungen - wer liest die schon?

    Schöner Artikel! :) Aber: wer liest eigentlich jemals die Nutzungsbedingungen von Facebook so genau? Ich hab mir mal die mühe gemacht und eine vollständige Lesung der AGBs von Facebook Inc. auf Video gebannt, um somit tausenden von Facebook-Usern einen leichteren Einstieg in die schwergängige Schwarte von Marc Zuckerberg zu ermöglichen.
    Wenn du magst würde ich mich über ein reblog freuen :)
    https://www.youtube.com/watch?v=rtwF1GZHxVM

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