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Facebook: Urheberrecht an Bildern, Fotos und Videos – Was man wissen sollte
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 04:44 Uhr
facebook-miniDass Facebook in der Zwischenzeit zu einer der beliebtesten Internetplattformen zählt, sieht man wenn man sich die Uploadzahlen der letzten Silvesternacht genauer betrachtet. Laut Angaben von Facebook wurden in dieser einen Nacht innerhalb von 24 Stunden über 750 Millionen Bilder weltweit auf die Server von Facebook hochgeladen, um sie anschließend mit Freunden zu teilen. 750 Millionen Fotos, die sich ab sofort auch in den Nutzungsbedingungen von Facebook wiederfinden und zukünftig, zum Beispiel für einen Facebook Silvesterfilm, weiterverarbeitet werden können. Doch dies ist schließlich jedem Facebook-Nutzer bekannt. Oder?

Ja es gibt sie, die Nutzungsbedingungen auf Facebook. Diese befinden sich gleich neben den Datenschutzbestimmungen, ganz am unteren Ende der Webseite von Facebook, wie es bei nahezu jeder Webseite heute üblich ist. Ein Blick in diese Bedingungen offenbart auch nichts, über was man diskutieren müsste. Doch ein Blick in diese Bedingungen ist jedem Nutzer zu empfehlen, um anschließend entscheiden zu können, was er denn zukünftig mit der Faceboook-Plattform anfängt und vor allem, was er auf Facebook alles veröffentlicht.

Dies beginnt bereits bei Punkt 2.1 mit folgender Bedingung:

„Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.“

facebook_nutzungsbedingungen_deutsch

Für den deutschen Raum wird dies noch etwas durch den folgenden Zusatz entschärft:

„Ziffer 2 gilt mit der Maßgabe, dass unsere Nutzung dieser Inhalte auf die Verwendung auf oder in Verbindung mit Facebook beschränkt ist.“


Unter dem Strich bedeutet dies, jedes Bild und jedes Video aus eigener Hand, welches auf Facebook von einem hochgeladen wird, kann in Zukunft durch Facebook, für Werbekampagnen oder andere Dienstleistungen von Facebook verwendet werden. Wenn Facebook zukünftig darüber nachdenken sollte ein Facebook Filmstudio zu eröffnen, braucht es sich um die Lizenzierung von Bildern keine Gedanken mehr machen. Schließlich verfügt Facebook über Milliarden von Bildern die sie nur durchsuchen müssen.

Eine Ausnahme dieser Bedingung ist nur dann gegeben, wenn das Bild von einem selber zukünftig gelöscht wird und zuvor nicht in irgendeiner Form mit anderen Nutzern geteilt wurde. Doch dies widerspräche den Funktionsprinzip von Facebook, welches gerade vom Teilen von Inhalten lebt. Dadurch erhält man noch eine weitere Information über die Nutzungsweise von Facebook, denn der „Teilen-Button“ müsste eigentlich „Kopier-Button“ heißen. Denn, wenn man durch die Teilung von Inhalten diese nicht mehr komplett von den Facebook-Servern löschen kann, dann kann dies im Umkehrschluss nur bedeuten, der Inhalt wurde nicht verlinkt, sonder in ein anderes Profil kopiert.

Für die zukünftige Nutzung von Facebook sollte man sich deswegen genau die Frage stellen, welche Bilder ich auf Facebook hochlade, um sie mit meinen Freunden zu teilen. Denn letztendlich hilft bei einer aktiven Teilung von Inhalten auch nicht mehr der Einleitungssatz von Facebook weiter, der da lautet:

„Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. Zudem kannst du mithilfe deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen kontrollieren, wie diese ausgetauscht werden“

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar.

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    Den Aufstieg fand ich sehr schön. Ich habe mit ...
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