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Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für Blogbetreiber oder jetzt klingelt die Kasse bei Anwälten
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 12:53 Uhr
paragraphen_wirrwarr_miniSeit gestern geht es heiß her in der deutschen Bloggerszene. Der Grund dafür ist der neu geplante Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, nach dem jeder Betreiber einer Webseite mit kommerziellem Hintergrund, eine angebliche Einstufung seines Angebotes vornehmen muss. Um in die Kategorie der Einstufungspflicht zu fallen reicht es bereits aus, wenn man auf irgendeinem Weg über den Blog Einnahmen erzielt. Dies ist natürlich bei den meisten Blogs der Fall, da die meisten Blogger das Werbeprogramm von Google „Google AdSense“ nutzen, um damit die Kosten für das Hosting ab zu decken. Einige Blogbetreiber kündigten aus diesem Grund an, ihren Blog zum 01. Januar 2011 zu schließen, da die zu erwartenden Kosten und das neue Risiko laut den eigenen Aussagen nicht mehr tragbar ist.



„Dies kann nur in Deutschland geschehen“, kommentieren viele Blogger, wenn sie sich über die gestrige Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auslassen. Denn geht es nach den Politikern, müsste ab dem 01. Januar 2011 jede Webseite ihre Inhalte dahingehend überprüfen, ob sie aus jugendschutzrechtlicher Sicht noch frei angeboten werden dürfte. Ist dies nicht der Fall so muss eine Alterskennzeichnung erfolgen und ein Programm oder eine Kennung auf der Webseite muss ein gängiges Jugendschutzprogramm unterstützen oder die Webseite darf nur noch zeitlich begrenzt verfügbar sein. Allerdings ist dies bereits auch heute schon der Fall, wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter auf ihrer Webseite mitteilt. Warum also dieses Gezeter, wenn doch alles scheinbar beim Alten bleibt?

Diese Auffassung vertritt auch Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, auf seiner Webseite www.lawblog.de. Laut seiner Aussage besteht kein Grund zur Panik. Denn eigentlich ändert sich nichts wirklich. Bis auf eine Sache. Und die betrifft den Jugendschutzbeauftragten, der, sofern das Gesetz durch gewunken wird, ab sofort in jedem Impressum mit zu benennen ist. Doch auch in diesem Punkt gibt es wieder genügend Fragezeichen, denn überprüft man diese Meinung auf der Webseite der Freiwilligen Selbstkontrolle, so findet man dort folgende Information:

Zitat: „Nach § 7 Abs.1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien (=Online-Angeboten), die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie Anbieter von Suchmaschinen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.“

Laut dieser Aussage ist somit der Jugendschutzbeauftragte nur zu benennen, wenn die Webseite auch jugendgefährdende Inhalte anbietet. Somit scheint dies nicht für Webseiten zu gelten, die keine dieser Inhalte bereit stellen. Dass Wirrwarr könnte nicht größer sein und die Webgemeinschaft könnte nicht besser in Zaum gehalten werden, als mit diesen zum Teil sehr widersprüchlichen Aussagen, denn schließlich geht es hier auch um das persönliche Risiko wenn man immer wieder von Geldbußen in Höhe bis 500.000 Euro liest. Dann ist es auch nicht verwunderlich, dass sich einige Blogbetreiber komplett aus der Szene zurück ziehen und ihre Tätigkeiten in Zukunft in das Ausland verlagern möchten, dort wo das deutsche Recht nicht angewandt werden kann.

Allerdings könnte sich der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch als zusätzliche Tippgeberquelle für Anwälte etablieren, die über Kenntnisse verfügen, die einem Jugendschutzbeauftragten genügen würden. Schließlich dürfte mit dem neuen Gesetz ein besonders attraktiver Markt für Jugendschutzbeauftragte entstehen. Durch die Nennung des Beauftragten im Impressum, würden somit Anwälte automatisch Aufträge erhalten können, ohne dass sie dadurch ihre zum Teil sehr stark eingeschränkten Werbemöglichkeiten strapazieren. Die Bloggerszene wiederum würde mit einer solchen Kooperation auch den rechtlichen Beistand erhalten, der schon seit langem aufgrund des deutschen Paragraphenwirrwarrs überfällig ist. Doch vielleicht kommt es auch ganz anders und der Staatsvertrag wird aufgrund der heißen Diskussionen noch einmal überarbeitet.

Upadte 03.12.2010: EIne aktuelle digitale Unterschriftenliste zur Ablehnung des neuen JMStV findet ihr an dieser Stelle. - JMStV-ablehnen.de





 
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