Skip to content
Site Tools
Increase font size Decrease font size Default font size
Sie befinden sich hier: Home Neues aus dem Internet Schadensersatzklage gegen Blogbetreiber? - Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Bildern aus Photostockportalen
Schadensersatzklage gegen Blogbetreiber? - Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Bildern aus Photostockportalen
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Freitag, den 27. August 2010 um 05:09 Uhr
bildrechte_picstockseiten-miniMit Bildern aus Photostockangeboten kann man auch sein blaues Wunder erleben, wie das folgende Erlebnis zeigt. Betroffen war in diesem Fall eine Person, die auf einmal ein Foto von sich, in einem einschlägigen Magazin vorfand, ohne der Nutzung dieses Fotos zugestimmt zu haben. Dadurch kam es letztendlich zu einer Schadensersatzklage, gegen das Magazin, welches das Foto veröffentlichte. In diesem Zusammenhang erzählte mir der Anwalt der betroffenen Person ein paar interessante Hinweise, was die Nutzung von Fremdfotos betrifft.



Doch zuerst eine kurze Übersicht zum Hergang. Die betroffene Person fand sich auf einmal auf einem Bild wieder, welches in einem Magazin abgedruckt wurde. Das Bild in dem Magazin, stammte aus dem Jahr 2007 und wurde speziell für eine Berichterstattung in einer regionalen Zeitung angefertigt. Die Bildrechte dürften somit bereits 2007 an den Fotografen übergegangen sein. Allerdings widersprach die Person bereits damals einer weiteren Verwendung ihrer Bilder oder erklärte zu mindestens nicht ausdrücklich, dieses Bild dürfte weiter verwendet werden. Das Bild entstand zudem in den geschäftlichen Räumlichkeiten der Person, was wichtig ist, da hier laut Aussage des Anwaltes zwischen öffentlichem Raum und der Privatsphäre unterschieden wird.

Mit dem Abdruck des Bildes in dem Magazin verstieß dieses gegen die Persönlichkeitsrechte der Person. Die Chefredakteure des Magazins stritten dies auch nicht ab und erklärten sich zu einer Entschädigungszahlung bereit. Allerdings konnte der Anwalt auch in Erfahrung bringen, dass Foto stammte aus einem Photostockservice. Da ich in vielen Gesprächen immer wieder die Meinung höre, bei der Nutzung von Bildern aus einem Photostockservice, würde dieser Service auch bei Verletzungen von Rechten haften, fragte ich bei dem Anwalt etwas genauer nach.

Leider konnte er mir diesen Sachverhalt nicht hundertprozentig bestätigen. Laut seinen Aussagen, haftet in erster Linie immer erst einmal derjenige, der das Bild verwendet. Er ist der direkte Ansprechpartner, an den sich der Geschädigte wenden und von dem er eine Schadensforderung einfordern kann. Der Nutzer des Bildes muss in diesem Zusammenhang für den entstandenen Schaden aufkommen. Im zweiten Schritt kann er sich anschließend an den Photostockservice wenden und den erlittenen Schaden einfordern. Es ist laut Aussage des Anwaltes jedoch nicht möglich, den Anspruchsteller direkt an den Photostockservice weiter zu vermitteln. Sollte zudem der Photostockservice nicht mehr existieren, wird man sehr wahrscheinlich auch auf den Schadensersatzforderungen sitzen bleiben.

Dieses Beispiel zeigt eins sehr deutlich. Als Betreiber von Print- und Onlineangeboten, ist auch hier Mitdenken angesagt. Wer darauf vertraut, die Anderen haben alle rechtlichen Probleme abgeklärt, kann schnell eines Besseren belehrt werden. Ich würde aus diesem Grund empfehlen, wenn man auf Bilder aus diversen Photostockservicen zurück greift, Bilder zu meiden auf denen Personen in natürlichen Positionen gezeigt werden. Bei gestellten Fotos könnte man allerdings davon ausgehen, es handelt sich um ein Foto, bei dem auch die Persönlichkeitsrechte abgetreten wurden. Ebenfalls auf der sicheren Seite müsste man sich mit Bildern bewegen, die Naturaufnahmen, Portraits von Tieren oder Fotos von Gegenständen sind. Inwiefern hier Persönlichkeitsrechte verletzt werden können ist eine Frage die noch zu beantworten wäre.

Auf der sichersten Seite bewegt man sich allerdings, wenn man eigene Bilder verwendet oder diese direkt und im Beisein durch einen Fotografen anfertigen lässt. Anschließend sollte man sich von dem Fotografen auch Nutzungsrechte an dem Bild überschreiben lassen.





 
Kommentare (2)
  • avatarAxel Buchwitz  - Unnatürliche Pose?

    Hallo Ronny,

    da hilft auch kein Verfremden des Fotos. Du schmückst Deinen Artikel mit einem Bild von Karl und mir. Und zwar in einer zutiefst natürlichen Pose - mit einer Flasche Bier beim Anstoßen. Post vom Anwalt folgt ;-)

    Grüße

    Axel

  • avatarRonny  - Endpixler entarnt Fotos

    Ups, erwischt. Aber mach die keine Gedanken darüber, denn mit der neuen Bilderkennungssoftware von „Gaagle“ und den darin integrierten Endpixler, könnte man das Bild so oder so, wieder retuschieren.

    Aber das du gleich Karl mit entlarven musstest…. Ich weiß nicht. Ich werde ihn mal einen Tipp geben :)

"Kommentar schreiben

[b] [i] [u] [s] [url] [quote] [code] [img]   

Sicherheit

Bitte geben Sie den Anti-Spam-Code aus diesem Bild ein.

Folge uns

rss-mail

Facebook Button

twitter_newbird_boxed_blueonwhite

Neuste Kommentare

  • Ronny said Mehr...
    @s: Sehr gerne. Die meisten E-Mail Adressen sin...
  • s said Mehr...
    "verwende niemals eine existierende Mailad...
  • Susann said Mehr...
    Den Aufstieg fand ich sehr schön. Ich habe mit ...
  • Ronny said Mehr...
    @Susann: Schön das ihr gesund wieder runter gek...
  • Susann said Mehr...
    Hallo Ronny,

    das ist wirklich eine sehr schöne...