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Kartendiebstahl: EC oder Kreditkarte gestohlen – Was nun?
Geschrieben von: Ronny Siegel   
Sonntag, den 14. März 2010 um 11:00 Uhr
kreditkarten_miniVor einigen Tagen wurde mir eine Geschichte zugetragen, die jedem von uns täglich passieren kann. Dabei ging es um den Diebstahl einer EC Karte, welche anschließend für größere Einkäufe verwendet wurde. Natürlich reagieren die meisten von uns in einer solchen Situation erst einmal kopflos. Welche Schritte sollte ich als Erstes einleiten? Was muss ich beachten? Und in welcher Höhe hafte ich? Berechtigte Fragen, mit denen man sich nun auseinander setzen muss.

Die Kreditinstitute weisen immer wieder darauf hin, eine Karte sollte man wie Bargeld behandeln. Meiner Meinung nach, wäre dies schon grob fahrlässig, denn viele gehen mit Bargeld nicht wie mit einem wertvollen Gut um, sondern mit dem was es auch ist, ein Stück bedrucktes Papier oder ein geprägte Münze. Zudem ist zu bedenken, beim Bargeldverlust begrenzt sich der eigentliche Schaden nur auf das verlorene Bargeld. Bei einer Karte hingegen können weitaus folgenschwerere Schäden entstehen. Viele Diebe nutzen die neue Karte zum sofortigen Einkauf. Schließlich wissen sie, die Zeit tickt. Für den Großteil der Diebe existiert nur ein kurzes Zeitfenster um Einkäufe zu tätigen. Sobald der Diebstahl vom Besitzer bemerkt wurde und dieser die Karte sperren ließ, ist die Karte nutzlos.

Sollte man den Diebstahl einer Karte bemerken, ist sofort der Zentralruf für Kartensperrung zu informieren. Die Notrufnummer lautet 01805 021 021 und ist rund um die Uhr zu erreichen. Meine Empfehlung ist, die Nummer im Handy abzuspeichern. Es können ansonsten mehre Stunden vergehen bis man diese Nummer herausgefunden hat und man verschwendet wertvolle Zeit, in der die Diebe hantieren können. Zudem würde ich die Nummer auch als internationale Rufnummer abspeichern, damit auch eine schnelle Reaktion aus dem Ausland gewährleistet ist. Die entsprechende Nummer sieht dann folgendermaßen aus: +49 1805 021 021. Mit diesem Anruf erfüllt man seine Verpflichtung zum unverzüglichen handeln.

Als Nächstes ist es wichtig den Verlust unbedingt bei der örtlichen Polizei zu melden. Im Ausland kann sich dies als etwas schwieriger erweisen, trotzdem sollte man auf die Meldung nicht verzichten. Hierzulande nimmt jede Polizeidienststelle diese Meldung entgegen. Auf der zentralen Homepage der Polizei www.polizei.de, erhält man eine Übersicht über die Bundesländer mit den entsprechenden Links zu den jeweiligen landeseigenen Seiten. Auf diesen findet man anschließend die örtlichen Dienststellen.

In den nächsten Wochen ist wichtig sein Konto auf ungewöhnliche Transaktionen zu kontrollieren. Die Diebe können nur auf zwei Wegen Einkäufe tätigen. Der erste Weg ist der Einkauf mit Hilfe der PIN. Sofern es den Dieben möglich war die PIN herauszufinden, sieht es mit einer Schadensbegrenzung schlecht aus. In diesem Fall liegt nämlich beim Besitzer die Beweispflicht, nachzuweisen, dass er alles Mögliche unternahm, damit Dritte nicht an seine PIN gelangen können. Der zweite und allgemein übliche Weg, ist der Einkauf der Diebe durch Lastschrift also ihrer gefälschten Unterschrift. Und genau an diesem Punkt können Sie ansetzen. In Deutschland ist es möglich abgebuchte Beträge durch Lastschrift innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen zu lassen. Sofern sie sich richtig verhalten und der Diebstahl nicht abwendbar war, haften sie auch nicht für den entstandenen Schaden. Die Haftungsrichtlinien findet man im Übrigen auf der Webseite: www.kartensicherheit.de.

Kann man von sich behaupten, gegen keiner dieser Richtlinien verstoßen zu haben, sollte man alle unrechtmäßig getätigten Abbuchungen zurück buchen lassen. Meistens reicht dafür ein Anruf bei der Bank aus. Manche Banken benötigen dafür aber auch ein ausgefülltes Formular. Auf jeden Fall sollte man sich nicht darauf einlassen, auf die Rückbuchung zu verzichten oder diese hinauszuzögern. Gehen sie immer davon aus, irgendein Händler in Deutschland ließ es zu, das ein Unberechtigter mit ihrer Karte einkaufen konnte. Stellen sie sich die Frage, wieso kontrollierte der Händler nicht die Personalien des Kunden? Der Verkäufer hätte somit schnell feststellen können, der Kunde ist nicht der Inhaber der Karte. Durch diese einfache Maßnahme wäre der Schaden gar nicht erst eingetreten.

Was sich auf jeden Fall lohnt, ist auch in Blick in die AGB der eigenen Bank. Seit dem 31.Oktober 2009 wurden die Haftungsgrenzen beim Missbrauch der Karte deutlich gesenkt. So sind diese derzeit bei 150 Euro festgelegt, jedoch nur bei Schäden die eingetreten sind, bevor man die Karte sperren ließ und man nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelte. Bei Kreditkarten kann der Haftungsrahmen sogar nur bei 50 Euro liegen. Alle Schäden die nach der Sperrung eintraten, werden beglichen ohne eine Eigenbeteiligung. In besonderen Fällen, verzichten die Kreditinstitute sogar auf diese Summe. Die meisten Banken haben ihre AGB im Internet als PDF Datei hinterlegt. Dadurch kann man diese Dokumente schnell nach den entsprechenden Stichwörtern durchsuchen.


Die wichtigsten Fakten noch einmal im Überblick:

Vor einem Schaden:
- PIN nicht auf der Karte vermerken
- Zentralnummer für Kartensperrung im Handy notieren: +49 1805 021 021

Nach einem Schaden:
- Karte sofort sperren lassen
- Verlust bei Polizei melden
- Mit der Hausbank in Verbindung setzen

Haftungssummen:
- Nachzulesen in den AGB der Bank, jedoch üblich sind 150 Euro bei EC und Maestrokarten und 50 Euro bei Kreditkarten.



 
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