| Bürgerbelastung? – Das Bürgerentlastungsgesetz! |
| Geschrieben von: Ronny Siegel |
| Freitag, den 05. Februar 2010 um 18:56 Uhr |
Es ist doch zum Mäuse melken. Kaum eine Woche vergeht ohne dass sich in meinem Briefkasten nicht irgendein Schreiben von einer Bank oder einer Versicherung befindet, indem mir erklärt wird, dass ich mit Hilfe des Staates jetzt mehr für meine private Rente unternehmen könnte. Stichwort bei all diesen netten Schreiben ist das Bürgerentlastungsgesetz. Doch ist es wirklich sinnvoll, Geld für die Rente beiseite zu legen und welche Verkaufstricks könnten die Unternehmen hierzu anwenden? Das Bürgerentlastungsgesetz ist aller Munde. Eine allein stehende Friseurin, die im Monat 1.200 Euro brutto verdient, würde durch das Gesetz zum Beispiel jährlich 36 Euro an Steuern sparen. Bei einem Systemadministrator mit 2.200 Euro brutto im Monat sind es schon 28,66 Euro monatlich. Ein Bankkaufmann mit 3.500 Euro brutto darf sich dagegen schon über knapp 80 Euro monatlicher Ersparnis freuen. Bei diesen Werten sieht man eins sehr deutlich. Das Bürgerentlastungsgesetz, entlastet vor allem Besserverdiener. Dies ist auch nachvollziehbar, denn schließlich zielt das Gesetz auf eine Steuerersparnis ab und wie jeder weiß kann man nur Steuern sparen, wenn man auch welche bezahlt. Und genau diese Ersparnis befindet sich im Fokus der in der Einleitung erwähnten Schreiben. Denn wenn man schon Steuern spart und seine Konsumausgaben nicht erhöht, dann kann man das Geld doch auch gleich in eine Altersvorsorge packen? Leider wird bei dieser Berechnung vergessen, dass zum Beispiel durch die Zuzahlungen zu den Krankenversicherungsbeiträgen schnell die Steuerersparnis wieder aufgefressen wird, was vor allem Geringverdiener betrifft. Unter diesen Umständen stellt das Bürgerentlastungsgesetz für viele Menschen eher eine Zumutung dar, als eine Entlastung. Zum Zweiten sollte man auch ausdrücklich erwähnen, dass das Bürgerentlastungsgesetz aus nur einem Grund initiiert wurde, nämlich dass der Verbraucher letztendlich in seinem Portemonnaie mehr Geld für Konsum vorfindet. Damit die Bürgerentlastung letztendlich nicht zur Bürgerbelastung wird, ist somit eins notwendig, nämlich dass neu verfügbare Geld in den Umlauf zu bringen, also zu konsumieren. Es ist wichtig dabei immer zu bedenken, dass wir nahezu alle abhängig sind, von dem Geld anderer Menschen. Wir können nur selber konsumieren, wenn andere Menschen bei uns konsumieren. Dies trifft auf den Kneipenbetreiber genauso zu, wie auf den Architekten. Wenn niemand mehr Häuser bauen kann, wird ein Großteil der Architekten erwerbslos. Will niemand mehr mit Freunden einen „heben gehen“, kann der Kneiper seine Kneipe schließen. Wer nicht konsumiert gefährdet somit langfristig seine Einnahmen. Doch kommen wir zurück zu den gut gemeinten Aufforderungsschreiben der Banken und Versicherungen. Natürlich wünschen sich diese Institutionen, dass man das freigewordene Geld langfristig spart. Schließlich muss man für schlechte Zeiten vorsorgen, da das Geld immer knapper werden wird, so die Argumente. Dass Banken und Versicherungen an diesem Übel nicht ganz unschuldig sind, wird natürlich nicht erwähnt. Ein Beispiel dafür ist der Investitionswahn in den „neuen Markt“ um die Jahrtausendwende, der vor allem mit den Ersparnissen der einfachen Bürger finanziert wurde. Auch die vermeintliche gute alte Lebensversicherung entpuppt sich in der Zwischenzeit als Sparloch, denn die damals offerierten Zinserwartungen der 90ziger können schon lange nicht mehr gehalten werden. Weil die Einnahmenschere bei Versicherungsvertretern in den letzten Jahren auch weiter auseinander gedriftet ist, braucht man sich somit nicht zu wundern, dass die „Beratungsarmee“ sich freiwillig in die Spur begibt, um neue Umsätze zu akquirieren. Die meisten Versicherungsunternehmen stellen ihren Mitarbeitern aus gutem Grund einen Rechner zur Verfügung, mit dem man mit wenigen Klicks die Steuerersparnis des Kunden berechnen kann. Unter dem Strich soll das Geld dann in die private Altersvorsorge fliesen. Doch ist es auch möglich diese Ersparnis in ganz anderen Dimensionen zu berechnen. Dazu bleib ich bei den oben benannten Beispielen. Nehmen wir an ein Gespräch erfolgt bei unserer Friseurin. Sicherlich wird jeder Vertreter sich an allen zehn Fingern selber ausrechnen können, dass er mit den 36 Euro Steuerersparnis bei der Friseurin keinen Supervertrag abschließen kann. Somit ist es denkbar, dass auf folgenden kleinen Rechentrick zurückgegriffen wird. Zuerst erklärt man der Kundin, dass sie durch das Bürgerentlastungsgesetz Steuern sparen kann und dass man ihr diese Steuerersparnis gerne kostenfrei berechnen möchte und vereinbart hierzu einen Termin. Zur Berechnung benötigt man nur einen aktuellen Lohnschein. Auf diesem erfährt man dass genaue Brutto und die einbehaltene Lohnsteuer, in unserem Beispiel 1.200 Euro und rund 105 Euro Lohnsteuer. Diese beiden Werte werden ins Verhältnis gesetzt, was rund 8,7 Prozent ergibt. Jetzt entnimmt man dem Lohnzettel noch den Wert des Krankenversicherungsbeitrags und errechnet aus diesem die vermeintliche Ersparnis von 8,7 Prozent heraus. Bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 89,40 Euro dürften dies im Monat rund 7,80 Euro sein. Das Ganze wird mit zwölf multipliziert und schon erhält man eine angebliche Steuerersparnis von rund 95 Euro. Ich kann nur jedem empfehlen sich unabhängig von solchen Rechenbeispielen, die kaum für einen Kunden nachvollziehbar sind und fast immer logisch erscheinen, dass Ergebnis mit Hilfe des Internets zu prüfen. Auf unzähligen Seiten stehen Rechner zum Thema Bürgerentlastungsgesetz zur Verfügung, mit denen man schnell und einfach seine „Steuerersparnis“ berechnen kann. Letztendlich kann man nur selber entscheiden, was man mit diesen zusätzlichen Penunzen anstellen möchte. Ich persönlich sehe eine Altersvorsorge als die denkbar ungünstigste Variante an, da Statistiken eindeutig belegen, dass die meisten Deutschen eine solche Sparmaßnahme kaum bis zum Ende durchhalten. So wurde 2007 bereits jede zweite Lebensversicherung gekündigt, Tendenz steigend. Letztendlich sollte sich in meinem Beispiel die Friseurin aber die Frage stellen, ob sie ihre Zeit wegen 36 Euro Steuerersparnis verschwenden möchte oder sich lieber mit eine paar Freundinnen bei einem Glas Rotwein trifft. |
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